Anmeldung

  • BITTE BEACHTEN: DAS LANGLAUFCAMP IST ABGESAGT. WIR BEDANKEN UNS BEI ALLEN SPONSOREN, PARTNERN UND TEILNEHMERN UND FREUEN UNS AUF 2016.

     

    Anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online auf dieser Website über das hier hinterlegte Anmeldeformular. Die Angaben im Anmeldeformular müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Die Online-Anmeldung ist für jeden Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung per Email vom Veranstalter. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt zustande, wenn der Veranstalter den Vertragsschluss dem Teilnehmer bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Teilnehmer die Teilnahmebestätigung zukommen lassen. Die Verträge können gemäß Art. 246 § 3 Nr. 4 EGBGB nur in deutscher Sprache abgeschlossen werden.

    Mindestteilnehmerzahl
    Eine Mindestteilnehmerzahl von 40 Teilnehmern für das Camp ist Voraussetzung. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 21 Tage vor deren Beginn absagen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer seine auf die Teilnahme­gebühr geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich informieren, wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt ergibt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

    Stornierung
    + Bei Rücktritt/Stornierung bis einschließlich 05.12.2014: 50% der Teilnahmegebühr
    + Bei Rücktritt/Stornierung vom 06.12.2014 bis einschließlich 10.01.2015: 75% der Teilnahmegebühr
    + Bei Rücktritt/Stornierung vom 11.01.2015 bis einschließlich 20.01.2015: 90% der Teilnahmegebühr
    + Bei Rücktritt/Stornierung ab dem 21.01.2015: 100% der Teilnahmegebühr

    Auftreten von Mängeln
    Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausgeführt (Auftreten von Mängeln), so hat der Teilnehmer dies zur Wahrung seiner Rechte dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung gegenüber anzuzeigen. Vor der Kündigung der Veranstaltung wegen eines Mangels hat der Teilnehmer dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung, möglichst schriftlich, dem Veranstalter gegenüber unter der in der Fußnote am Ende dieser Hinweise angegebenen Anschrift geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war. Ansprüche des Teilnehmers nach den §§ 651 c bis 651 f BGB, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Alle sonstigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

    Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
    Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Teilnahmebestätigung. Für das Seiser Alm Cross Country Camp beträgt die Teilnahmegebühr Euro 299,- pro Teilnehmer für die Dauer des Camps. Für das Cross Country Camp inkl. Triathlon-Package beträgt die Teilnahmegebühr Euro 349,- pro Person.

    Hierauf ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr unmittelbar nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die restliche Teilnahmegebühr ist spätestens 21 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter), sofern die Veranstaltung nicht mehr wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden kann. Wenn zwischen dem Eingang der Teilnahmebestätigung und der Veranstaltung weniger als 21 Tage liegen, ist die Teilnahmegebühr sofort in voller Höhe vor der Veranstaltung an den Veranstalter zu zahlen (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter).

    Weitere Informationen auf:
    www.auswaertiges-amt.de
    www.bmeia.gv.at

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf)

    Hier findet ihr noch mal alle Informationen rund um unser Camp inkl. Visumserfordernisse, Reise- und Sicherheitshinweise und AGBs:

    Prospekt Cross Country Camp 2015

    Registriert euch hier für das „Seiser Alm Cross Country Camp“